Kundenbereich

Der aktuelle Wärmepreis der FWG-Frankenfels im Standardtarif (gültig ab 1. Juli 2023, inkl. USt., Rabatt bereits abgezogen) setzt sich wie folgt zusammen:

  • Grundpreis: € 511,20 pro Jahr (15 KW pauschal á € 34,08 pro KW)
  • Arbeitspreis: 9,121 Cent pro KWh
  • Messpreis: € 82,05 pro Jahr

Aktueller Hinweis: Die neuen Wärmepreise, dann gültig ab 1. Juli 2024, sollen praktisch unverändert bleiben. Denn wie im Vorjahr gewähren wir Ihnen auch für die kommende Heizsaison einen Rabatt, wodurch der effektive Wärmepreis für Sie als FWG-Abnehmer:in unverändert bleibt. Dies entspricht unserer Zielsetzung, Ihnen auf lange Sicht möglichst große Preisstabilität bieten zu können.

Preis- und Indexinformation im Detail liegen Ihrer nächsten Wärmerechnung bei.

Tagesaktuelle Ölpreise zum Vergleich, finden Sie übrigens auf dieser Website: http://www.fastenergy.at/heizoelpreise.htm
(Bitte beachten Sie, dass bei Ölheizungen noch viele zusätzliche Kosten anfallen!)

Für Wärmeverträge mit mehrjähriger Laufzeit gelten oben stehende Konditionen erst nach Ablauf der Mindestvertragsdauer!

Wie auf der untenstehenden Grafik zu sehen ist, hat sich die Anzahl der FWG-KundInnen stets vergrößert. Kudenzufriedenheit ist uns ein großes Anliegen:

Einer Ihrer Vorteil gegenüber Heizöl und anderen Heizformen: PREISSTABILITÄT! Außerdem ist Fernwärme in Sachen Wartung & Instandhaltung die mit Abstand günstigste Heizform:

Saubere Energie zahlt sich aus!

Gerne beraten wir Sie über verschiedene Fördermöglichkeiten bei einem Umstieg auf Fernwärme:

Förderung NÖ Raus aus Öl-Bonus
Alle Infos zur Förderung: www.noe-wohnbau.at

NÖ „Raus aus Öl“ Bonus: Beim Ersetzen des bestehenden Ölkessels (oder Gaskessel, Gasthereme) durch eine Heizungsanlage auf Basis biogener Brennstoffe (nur Holzprodukte) oder einen Fernwärmeanschluss werden Investition auch rückwirkend seit 1.1.2019 vom Land – zusätzlich zur Bundesförderung – subventioniert. Das ergibt eine Förderung von insgesamt bis zu 8.000,- Euro. Letzte Möglichkeit für die Antragstellung der Landesförderung ist der 31.12.2022.

Mehr Infos: PDF von noe.gv.at

Link: Umweltförderung Privatpersonen

Nur erneuerbare Energie ist CO2-Neutral!

Um die momentan von der FWG Frankenfels versorgten Haushalte wieder mit Öl zu beheizen, wären knapp 275.000 Liter davon notwendig. Das könnte in weiterer Folge einen rasanten Anstieg der CO²-Belastung, Krisenanfälligkeit und Öltransporte aus Russland und Übersee bedeuten.

Der Trend zu erneuerbaren Energiequellen hält daher nicht nur an, er nimmt sogar deutlich zu. Beweisen auch Sie Weitblick und Vernunft und steigen Sie um. Fördermöglichkeiten durch Land und Gemeinden können übrigens auch von Ihnen in Anspruch genommen werden.

Die Grafik zeigt CO2-Emissonen verschiedener Energieträger in kg/kWh. Markant: Holz ist CO2-Neutral somit gibt die FWG Frankenfels kein zusätzliches CO2 an die Umwelt ab.

Ihre Vorteile als FWG-Kunde

KOMFORTABEL

KOSTENGÜNSTIG

UMWELTBEWUSST

SICHER

MODERN

HEIMISCH & NAH

Allgemeine Bedingungen (zur Lieferung von Wärme)

Unsere Allgemeinen Bedingungen können Sie hier als PDF betrachten bzw. downloaden: AGB der FWG Frankenfels

Wärmepreisindex

FAQ: Häufige Fragen & Antworten

Wie lange ist die Vertragsbindung?

Die Vertragsdauer beträgt im Standardvertrag 1 Jahr. Der Standardvertrag ist jährlich kündbar. Es können auch andere Laufzeiten vereinbart werden.

Wird sich der Trend hin zu erneuerbaren Energiequellen noch weiter intensivieren?

Der Trend zu erneuerbaren Energiequellen hält nicht nur an, er nimmt momentan sogar deutlich zu. Beweisen auch Sie Weitblick und Vernunft und steigen Sie um. Fördermöglichkeiten durch Land und Gemeinden können übrigens auch von Ihnen in Anspruch genommen werden.

Muss ich den Vertrag verlängern oder passiert das automatisch?

Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr.

Kann ich den Vertrag kündigen?

Zum jeweiligen Vertragsende muss der Vertrag mind. sechs Monate vorher schriftlich gekündigt werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein Jahr.

Kann ich auch im Sommer heizen?

Ja, das Wärmeversorgungsunternehmen verpflichtet sich vertraglich, die angeschlossenen Objekte ganzjährig mit Wärme zu versorgen.

Welche Zusatzheizungen sind erlaubt?

Zur Wärmeversorgung aus unserem Nahwärmenetz ist das „Dazu-heizen“ z. B. mit einem Kachelofen bzw. die Warmwasseraufbereitung mit ihrer vorhandenen Solaranlage möglich.

Muss ich immer Wärme/Warmwasser beziehen?

Nein! Abgerechnet wird nur der tatsächliche Verbrauch an Wärme bzw. Warmwasser; es gibt keine Mindestabnahme. Wichtig ist jedoch die Heizung nur sekundärseitig abzuschalten. Die Absperrventile dürfen nicht abgedreht werden, damit die Frostsicherung immer gewährleistet ist.

Kann ich mir einen Subzähler einbauen lassen?

Ja, es gibt die Möglichkeit einen geeichten Subzähler einbauen zu lassen. Es entstehen einmalige Kosten für den Einbau; als laufende Kosten fällt auch für den Subzähler der jährliche Messpreis gestaffelt nach dem Anschlusswert lt. Wärmeliefervertrag an.

Kann ich meinen Warmwasserboiler weiterverwenden?

Hier ist die Boilerart ausschlaggebend. Ein Registerboiler kann weiterverwendet werden. Doppelmantelboiler und aufgesetzte Boiler müssen ausgetauscht werden.

Macht es Sinn eine Solaranlage für die Warmwasserversorgung mit einzubauen?

Das ist aus Kostengründen nicht wirtschaftlich; die Kosten für eine Solaranlage bei einem Fernwärmeanschluss amortisieren sich nicht. Auch ergibt sich kein ökologischer Vorteil, da die Wärme beim Heizwerk aus der Biomasse gewonnen wird.

Wie lange halten die erdverlegten Rohre, wer und wie wird ihre Dichtheit kontrolliert?

Die Lebensdauer der Nahwärmerohre liegt zwischen 40 und 60 Jahre;  es ist ein Leckwarnsystem installiert, dieses prüft permanent die Dichtheit der Isolierung und der Rohrleitung.

Was passiert, wenn das Biomasseheizwerk ausfällt?

Ausfallsicherheit ist durch einen ständig verfügbaren Notfallkessel im Heizwerk gewährleistet. Wir wollen hier aber nicht verschweigen, dass theoretisch ein 2 bis 3- tägiger Ausfall durch unvorhersehbare Umstände (wie bei anderen Heizsystemen auch) denkbar ist. Seit dem Versorgungsbeginn im Jahr 1992 gab es bei uns KEINE nennenswerten Versorgungsunterbrechungen.

An wen wende ich mich, wenn meine Anlage eine Störung hat?

Grundsätzlich an den Installateur, welcher Ihre Übergabestation installiert hat. Es schadet aber nicht auch die Fernwärmegenossenschaft zu informieren.  

Gibt es genug Biomasse zur langjährigen Versorgung des Nahwärmenetzes? 

Unser Versorgungsgebiet liegt in einer der waldreichsten Gemeinden  Niederösterreichs, die Hackgutbereitstellung  aus der Region ist damit mehr als gewährleiste.

Was passiert mit der Wärmelieferung im Konkursfall der Betreibergesellschaft?

Es besteht ein öffentliches Interesse am Betrieb eines solchen Heizwerkes. Die Gemeinde und andere öffentliche Gebäude sind angeschlossen.